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Autor Thema: Unvergällter Alkohol  (Gelesen 37413 mal)

Doc

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Unvergällter Alkohol
« am: 23. April 2014, 10:33:39 »
Hallo!

Wir sind heute morgen auf einen Punkt gestossen, bei dem wir uns im Apothekenteam auch nicht richtig einig sind. Es geht um das Thema unvergällter Alkohol.
Wir beziehen normalerweise immer 20 l - Kanister mit unvergällten unversteuerten Ethanol 96 % von der Firma Berkel.
Die Fragen dazu sind jetzt:

- Müssen wir ein Alkoholbuch über den Ein - und Ausgang des unversteuerten Alkohols führen?
- Muss der Alkohol nur für normale Kundschaft versteuert werden oder auch für PC - Bedarf der Ärzte?
- Muss der Alkohol für normale Kunden vergällt sein oder nicht?
- Darf man den unvergällten Alkohol überhaupt einfach so an Kunden abgeben, wenn diese z.B.  Eierlikör damit machen wollen?

Das sind Fragen auf dir wir bisher nicht so recht Antworten gefunden haben, also wer uns helfen kann, wir freuen uns über jede hilfreiche Antwort!
Viele Dank im Voraus!

Achim Marliani

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Re: Unvergällter Alkohol
« Antwort #1 am: 02. Mai 2014, 18:23:11 »
Hallo,

uff, also das ist wirklich ein komplexer Fall. Im Grunde aber läuft alles darauf raus, dass Sie nach dem Gesetz zwei Alkohole einkaufen müssen: Unversteuerten für reine Rezepturzwecke (und NUR dafür!!!) und versteuerten für alles Andere. Den versteuerten dürfen Sie dann auch für Eierlikör verkaufen... Detailliert:

- Müssen wir ein Alkoholbuch über den Ein - und Ausgang des unversteuerten Alkohols führen?
Nein. Haben Sie aber auch sowieso, nämlich durch die Rezeptur-Dokumentation.

- Muss der Alkohol nur für normale Kundschaft versteuert werden oder auch für PC - Bedarf der Ärzte?
Immer nur versteuerten, es sei denn, Sie haben den für irgend eine Rezeptur benutzt.

- Muss der Alkohol für normale Kunden vergällt sein oder nicht?
Nein. Nur, wenn die Kunden vergällten Sprit möchten.

- Darf man den unvergällten Alkohol überhaupt einfach so an Kunden abgeben, wenn diese z.B.  Eierlikör damit machen wollen?
Ja, aber nur den versteuerten. Keinesfalls den unversteuerten!

DieFlorian

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Re: Unvergällter Alkohol
« Antwort #2 am: 15. März 2017, 10:51:00 »
Wie verhält es sich wenn ein Kunde unversteuerten Alkohol zu Reinigungs/Desinfektionszwecken einkaufen möchte?
Kann ich in diesem Fall auch unversteuerten abgeben?

Achim Marliani

  • Mitglied
  • Beiträge: 565
    • rezepturdoku.de
Re: Unvergällter Alkohol
« Antwort #3 am: 24. März 2017, 18:17:29 »
Nein, es sei denn, er ist vergällt. Das Ganze ist eigentlich recht einfach:

Unversteuerter Alkohol: Nur für Rezepturen oder in vergällter Form
Versteuerter Alkohol: Geht immer