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Autor Thema: Hilfe!!!!!Verordnung: Disulfiram-Kapselherstellung  (Gelesen 6331 mal)

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Hilfe!!!!!Verordnung: Disulfiram-Kapselherstellung
« am: 13. Oktober 2013, 20:17:59 »
Uns liegt folgende Verordnung aus dem Universitätsklinikum Münster vor:
Kassenrezept => Disulfiram: 100 x 5mg Kapseln aus einer 500mg Tablette herstellen. (Kind ist 5 Jahre alt.)

Patient hat aus dem Ausland (Polen?)das Fertigarzneimittel Tetradin 500mg mit dem Rezept mitgebracht.

Die Recherche hat ergeben: seit dem 1.Mai 2011 ist dieser Wirkstoff nicht mehr im Handel!

Dürfen wir die Kapseln herstellen? Können wir die Kapseln überhaupt abrechnen?

Suchantke

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Aw: Hilfe!!!!!Verordnung: Disulfiram-Kapselherstellung
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2013, 05:01:15 »
Für ein 5-jähriges Kind wird ein Wirkstoff zur Alkoholentwöhnung eingesetzt?
Welche weitere Indikation von Disulfiram gibt es, die ich nicht kenne?

Disulfiram blockiert selektiv die Acetaldehyd-Dehydrogenase in der Leber.
Bei welchem Krankheitsbild könnte ein derartige Enzymblockade für den Abbau von Alkohol sinnvoll und von Bedeutung sein??? Das irritiert ziemlich.

Ich denke, dass eine Rezeptur mit einem Wirkstoff, der hier nicht mehr erhältlich ist, hergestellt mit einem Präpartat aus dem Ausland, eher nicht zu Lasten der GKV abzurechnen ist. Es ist immer die Frage, ob die Apotheke das Risiko einer Retaxation auf sich nehmen möchte oder plausibel begründet, dass eine Kostenübernahme mehr als fraglich ist - die Krankenkasse zu befragen macht nur bedingt Sinn - in der Regel erhält man hier keine verläßliche Antwort.

Sollte also die Indikation plausibel sein, würde ich die Kapseln als Privatverordnung behandeln und mit dem Pat abrechnen. Dieser könnte sich dann selbst an die Kasse wenden und die Kostenübernahme klären - möglicherweise unterstützt durch einen Arztbrief, der die Notwendigkeit der Verordnung begründet.

Ich hoffe, dass war hilfreich.

Grüße aus Berlin.

Andy

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Aw: Hilfe!!!!!Verordnung: Disulfiram-Kapselherstellung
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2013, 20:33:54 »
Was meiner Ansicht nach auch zu einem Problem führen würde, ist die (Weiter-)Verwendung von vom Patienten mitgebrachten Kapseln für eine Rezeptur. Da Sie für die Rezepturqualität am Ende geradestehen, muss auch der Bezug und die Identität der Kapseln eindeutig sein. Es bleibt daher nur der Weg, die Kapseln als Apotheke direkt zu importieren, um einen eindeutigen Bezugsnachweis zu haben. Die Abrechnung wäre dann nur privat möglich, es sei denn die Kasse stimmt einem Kostenvoranschlag zu.