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Autor Thema: Einwaagekorrekturen  (Gelesen 10815 mal)

Gabi Backhaus

  • Mitglied
  • Beiträge: 13
Einwaagekorrekturen
« am: 01. Juli 2012, 19:33:49 »
Das NRF schreibt Einwaagekorrekturen für bestimme Substanzen, wie
z.B. Erythromycin
     Gentamicinsulfat etc. vor

angenommen ich soll 1g Erythromycin verarbeiten
auf dem Analysenzertifikat steht: Gehalt Erythromycin 94,5%
Mein Einwaagefaktor würde demnach 1,058 sein
und ich müßte für die Rezeptur nicht 1g sondern 1,058g abwiegen.
Ist das so richtig gedacht und gerechnet?

Welche Erythromycin Menge kommt auf das Etikett?
Beziehe ich mich auf die verordneten 1g oder schreibe ich die mit Einwaagefaktor korrigierten Menge auf das Etikett?

Zück

  • Mitglied
  • Beiträge: 206
Aw: Einwaagekorrekturen
« Antwort #1 am: 01. Juli 2012, 23:23:48 »
So hätte ich es auch gerechnet, Arzt mal Arzt durch Apotheker...
Der Dreisatz ist immer noch der essentielle Bestandteil der Rezepturberechnung.
Aber ernsthaft: Wir schreiben immer die tatsächliche Einwaage+CH.Bez. auf das
Etikett (es gibt ja inzwischen PC-angebundene Waagen + Etikettierprogramm - die
\"unbestechlichen\");-)
In Ihrem Protokoll taucht das auch so auf. Kritische Kunden und Ärzte können ja
aufgeklärt werden - Nachfrage bei uns bis jetzt gleich null.
Auf dem Titel des Etiketts können Sie natürlich Erythromycin-Creme 1% etc. schreiben,
was auch dem Gehalt entspricht.
Take care - nicht die Kunden verunsichern, die das Rezept aufmerksam gelesen haben.

MfG

G.Zück

Przyklenk

  • Gast
Aw: Einwaagekorrekturen
« Antwort #2 am: 02. Juli 2012, 05:53:50 »
Hallo,

ich würde es so nicht rechnen. Meiner Meinung nach
haben Sie den Wassergehalt nicht berücksichtigt.

Ich empfehle hier die Excelliste des NRF (auf CD).
Hier trägt man nur die entsprechenden Werte ein und
man erhält das richtige Ergebnis.

Ansonsten kann man es natürlich auch per Hand rechnen.
Hierzu empfehle ich die Beispiele des DAC/NRF.
Zu Erythromycin ist dort auf Seite 13 (allgemeine Hinweise)
ein Rechenbeispiel aufgeführt.

Gruß

T.P.

Heller, Katja

  • Mitglied
  • Beiträge: 34
Aw: Einwaagekorrekturen
« Antwort #3 am: 04. Juli 2012, 19:24:28 »
Hallo,
die sicherste und schnellste Variante ist den Einwaagekorrekturfaktor mittels NRF-CD zuerrechnen.
Auf das Etikett schreibt man aber nur den Sollwert, also in deinem Fall 1g. Sonst entstehen Überdosierungen im Fall das der Patient mit eurer Dose zum Arzt geht und sich die Rezeptur so erneut verordnen lässt.
Bei der Taxation ist allerdings der Einwaagekorrekturfaktor mitzuberücksichtigen und abrechenbar.
Grüße und weiterhin viel Erfolg!