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Autor Thema: Papierlose Doku  (Gelesen 8921 mal)

Imke

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Papierlose Doku
« am: 28. Januar 2013, 20:07:32 »
Hallo,

da wir langsam aber sicher alle verfügbaren Schränke zur Protokollaufbewahrung ausgenutzt haben, stellt sich nun die Frage der papierlosen Dokumentation.
Kann ich Plausibilitätsprüfungen, Herstellungsprotokolle, Anweisungen, Prüfprotokolle wohl auch auf dem Computer speichern ohne alles auszudrucken. Die Unterschrift für die Freigaben müßte dann wohl in Tages- oder Wochenprotokollen erfolgen.
Eine entsprechende Datensicherung für 5 Jahre ist klar, aber wie sieht das hinsichtlich ApoBetrO und QMS aus. Hat schon jemand Erfahrung damit? Vielleicht Meinungen vom Amtsapotheker oder TÜV?
In meiner Überlegung gäbe es dann einen Prozess, der den verantwortlichen Apotheker dazu verpflichtet das elektronische Dokument zu öffnen und danach seine Unterschrift in einer vorgefertigten Tabelle tätigt.

Danke im Vorraus!

Imke

Achim Marliani

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    • rezepturdoku.de
Aw: Papierlose Doku
« Antwort #1 am: 01. Februar 2013, 12:05:09 »
Hallo,
zunächst mal: Speichern können Sie sicher. Die Unterschriften sind allerdings das Problem.

Eine Tages- oder gar Wochenliste wird sicher nicht von den Aufsichtsbehörden akzeptiert werden, denn lt ApBetrO muß die Unterschrift unter die Plausibilitätsprüfung erfolgen, bevor Sie anfertigen, und die endgültige Freigabe unterschrieben werden, bevor Sie das Ganze abgeben. Das wäre aber mit einer Wochenliste definitiv nicht machbar. Da bleibt so nur das sofortige Ausdrucken jeder Einzeldoku und deren Unterzeichnung, so wie es der Lennartz auch macht.

Akzeptiert wird aber mittlerweile von vielen Amtsapothekern auch das Verfahren, wie es das Programm \"rezepturdoku\" macht. Da wird die Unterschrift zwar auch sofort erteilt, aber eben elektronisch erfaßt und mit der Doku abgespeichert. Das scheint zu dürfen, eine endgültige Aussage aus berlin steht dazu aber noch aus.

neumann

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  • Beiträge: 33
Aw: Papierlose Doku
« Antwort #2 am: 12. Juni 2013, 19:41:53 »
Das Thema Unterschrift wird mir zu hoch gehängt, eigescannt sollte ausreichen.
Regelmäßig erreichen mich amtliche Schreiben mit der Floskel: \"elektronisch erstellt daher ohne Unterschrift gültig\"
wo bleibt da die pers.Verantwortung?

Achim Marliani

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    • rezepturdoku.de
Aw: Papierlose Doku
« Antwort #3 am: 13. Juni 2013, 06:42:37 »
Hallo neumann,

im Grunde haben Sie da völlig Recht, das Ganze ist auch extrem hoch aufgehängt worden. Warum, weiß anscheinend niemand so genau. Nur: Es steht nun mal so im Gesetz, also was bleibt uns da, außer es so umzusetzen?