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Autor Thema: Kennzeichnung der Rezeptur nach § 14 ApBetO  (Gelesen 8626 mal)

Struwe

  • Mitglied
  • Beiträge: 4
Kennzeichnung der Rezeptur nach § 14 ApBetO
« am: 19. November 2012, 12:58:41 »
Hallo,

als Beispiel einmal folgende Rezeptur :


Wirkstoff YX  3.0 g

Advantan Creme ad 50.0 g.


Wie beschriften Sie das Etikett ?

Weisen Sie die einzelnen Bestandteile der Advantan Creme aus oder
schreiben Sie \"Advantan Creme\" und geben dem Patienten den Beipackzettel mit ?

Vielen Dank

Gruß

Catherina Struwe

Meyer

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  • Beiträge: 16
Aw: Kennzeichnung der Rezeptur nach § 14 ApBetO
« Antwort #1 am: 19. November 2012, 21:14:18 »
Beides ist o.k.lt. Caelo Fortbildung. Wir machen entweder den Beipackzettel um die Kruke oder drucken ein Etikett mit den Bestandteilen und kleben es auf die Rückseite .

Mathéus, Iris

  • Mitglied
  • Beiträge: 1
Aw: Kennzeichnung der Rezeptur nach § 14 ApBetO
« Antwort #2 am: 11. Februar 2013, 19:05:29 »
...reicht es bei Fertigarzneimitteln, die für eine Rezeptur verwendet werden, nicht aus, die Chargenbezeichnung zu nennen, statt der ganzen Bestandteile?

Achim Marliani

  • Mitglied
  • Beiträge: 565
    • rezepturdoku.de
Aw: Kennzeichnung der Rezeptur nach § 14 ApBetO
« Antwort #3 am: 15. Februar 2013, 15:32:14 »
Hallo,

wenn man sich genau an die Buchstaben des Gesetzes hält, nein. Da steht eindeutig, dass die verwendeten Grundlagen mit allen Bestandteilen deklariert werden sollen.
Das das bei vielen Fertigprodukten gar nicht geht, steht auf einem anderen Blatt...