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Autor Thema: Zahnarztrezeptur  (Gelesen 14372 mal)

Widmaier

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Zahnarztrezeptur
« am: 15. Oktober 2012, 20:44:58 »
Eine Rezeptur unseres Zahnarztes lautet, wie folgt:

Polymyxin B Sulfat 0,03
Oxytetracyclinhydrochlorid 0,99
Vaseline, weiss 20,15
Paraffin, dickflüssig 8,5

PH-Bereiche dürften hier doch keine Rolle spielen, da nicht wasserhaltig???
Haltbarkeit in Spenderdose (hydrophobe Salbe) 3 Jahre???
                     
Ist sonst alles in Ordnung oder an was sollte man noch denken???
Grad hab ich noch gelesen, dass es zwischen Polymyxin B Sulfat und Tetracyclin eine Inkompatibilität gibt. Gilt die auch für Oxytetracyclin? Falls ja, wie wirkt sich diese aus? Reicht es aus die Haltbarkeit evtl. zu verkürzen. Wenn ja, auf wie lange?? Verkürzte Haltbarkeit wäre uns am liebsten.

Ganz herzlichen Dank für die Kontrolle!!!   :kiss:

Wolf

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Aw: Zahnarztrezeptur
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2012, 09:22:03 »
Wo genau wendet der Zahnarzt die Salbe an? Auf der Schleimhaut kann sie nicht haften, sondern wird wegschwimmen. Unter dieser Voraussetzung wäre eine Haftpaste
das adäquatere Vehikel-System wie z.B. die Hypromellose - Haftpaste 40 % (NRF S.42.). Darin können Sie die zwei Wirkstoffe ohne Probleme suspendieren.
Die Aufbrauchfrist würde ich auf Grund der Photoinstabilität auf 6 Monate beschränken

Fabacea

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Aw: Zahnarztrezeptur
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2012, 07:49:50 »
http://www.magistralrezepturen.ch/index.asp?stSpr=D&stMenu=rezepturen&stSubMenu=&stTitel=&iPraepNr=313

Hallo Frau Widmaier,

wir stellen so eine ähnliche Rezeptur für einen Zahnarzt her, als Terracortril-Ersatz. Bei meinen Recherchen bin ich auf die Magistralrezepturen der Schweiz gestoßen (siehe Link oben). Dort ist sie zwar nicht zur Anwendung im Mund gedacht, aber da ich schon selber in den Genuß der Behandlung kommen durfte, kann ich nur sagen: es funktioniert. :)

Viele Grüße!

Widmaier

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Aw: Zahnarztrezeptur
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2012, 19:24:11 »
Soweit ich weiß, wird die Salbe auch in Österreich / Italien von den Zahnärzten so angewendet, und er will auf keinen Fall darauf verzichten, sieht es von daher auch gar nicht ein, weil er eben die gute Wirksamkeit kennt. Wenn ich richtig informiert bin, wird sie bei einer OP in die Wunde gegeben um eine Infektion zu verhindern.

Wie steht es aber um meine Plausi? Kann ich die Salbe so durchlassen, d.h. ohne die Haltbarkeit einzuschränken? Oder gibt es eine Inkompatibilität- wegen Oxytetracyclin und Polymyxin B Sulfat? Haltbarkeit in einer Spenderdose ist dann wie lange??? Drei Jahre, da hydrophob???

Wär echt nett, wenn ich noch eine weitere Meinung dazu hätte!!!  :)

Hab grad noch in die Magistralrezepturen aus der Schweiz geschaut. Es gibt keine Inkompatibilität zwischen Oxytetra. und Polymyx.. Warum gibt es eine Inkompatibilität zwischen Tetracy. und Polymyx.??? Ich meine auch sowas schon mal gelesen zu haben. Aber warum???  :blink:

Muss ich jetzt nach der Schweizer Haltbarkeit (24 Monate) gehen oder nach der deutschen laut den Tabellen vom Deutschen Apothekerverlag???  :whistle:

Wolf

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Aw: Zahnarztrezeptur
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2012, 09:16:40 »
Die Tatsachen liegen eigentlich klar auf der Hand.
1.) Es handelt sich um eine wasserfreie Zubereitung. genauer gesagt eine hydrophobe Salbe in Form eines Kohlenwasserstoff-Gels. In solchen Systemen spielen pH-Stabilitätsoptima und Inkompatibilitäten keine Rolle !!
2.) Vaseline erzeugt auf der Haut eine totale Okklusion. Unter dieser Okklusion kommt es zu einem Feuchtigkeits- und Wärmestau. Damit werden ideale Bedingungen zur Keimvermehrung geschaffen. Das wiederum wäre schlecht bei einer Wundversorgung.
3.) In der Vaseline sind die beiden Antibiotika suspendiert, d.h. die Teilchen sind umhüllt von dem Vaseline/Paraffin. liq. - Gemisch. Die Vaseline stößt das Sekret aus der Wunde ab und verhindert so den Kontakt zu den Antibiotika.
Unter diesem galenischen Aspekt ist diese Rezeptur nicht plausibel. Sinnvoller wäre es, eine O/W-Absorptionssalbe wie z.B. Ungt. emulsific. oder Ungt. Cordes als Grundlage zu nehmen. Sie können rasch Wasser bzw. Sekrete aufnehmen und den Kontakt zu den Antibiotika herstellen.
Wenn der Arzt sich auf diese galenischen Argumente nicht einlassen will, so ist seine Entscheidung hinzunehmen. Denn wer heilt. hat Recht. In Ihrem Plausibilitätscheck sollte die Entschediung des Zahnarztes möglichst schriftlich festgehalten werden. Und dann wollen wir einmal abwarten, was die Pharmazieräte bei der nächsten Revision dazu sagen. Da bin ich sehr gespannt.
Auf Grund der Photoinstabilität der Wirkstoffe würde ich die Aufbrauchfrist auf 6 Moante in einer Tube beschränken.

Widmaier

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Aw: Zahnarztrezeptur
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2012, 20:36:16 »
Hallo Herr Wolf,
ich hab gedacht ich meld mich noch mal. Und zwar habe ich jetzt mit den beiden Zahnärzten gesprochen (sind ganz nette, keine die gleich losbrüllen). Sie haben mir erklärt, wie sie die Salbe verwenden:

Die Salbe wird auf eine Tamponade aufgetragen und in die Wunde eingebracht. Die Wunde wird nicht ganz zugenäht, so dass Sekret ablaufen kann und sie denken, dass die Vaseline das Sekret in die Tamponade transportiert bzw. beim Abtransport des Sekrets aus der nicht zugenähten Stelle mithilft. Das Antibiotikum braucht nicht unbedingt die volle Wirkung haben, da wären sie bereit dies zu akzeptieren, denn die Patienten sind alle zusätzlich mit einem oralen Antibiotikum versorgt. Das Antibiotikum ist deshalb noch drin, dass etwas da ist, das, wenn auch eingeschränkt sofort wirken kann bis der Patient das Rezept endlich eingelöst hat und die Wirkung der Tabletten einsetzt.
Sie fanden aber den Vorschlag auf jeden Fall total interessant, weil sie davon keine Ahnung hätten und nicht wussten, dass man allein mit der Grundlage soviel verändern kann.

So jetzt ist aber Sonntag Abend! Viele Grüße und tschüss!!! :)