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Autor Thema: Fertigarzneimittel in Rezepturen ?!  (Gelesen 8180 mal)

Susanne

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Fertigarzneimittel in Rezepturen ?!
« am: 02. Mai 2016, 12:55:25 »
Guten Tag,

die HKK sagte mir am Telefon, seit 1 Jahr wird es
nicht mehr übernommen, wenn Fertigarzneimittel in einer Rezeptur
verarbeitet werden , z.B. Linoladiol N mit Erythromycin ?!
Ist das so richtig oder nicht ?
Die Meinungen gehen da auseinander leider.

Mit freundl. Gruß,
Susanne Braun

Sabine Hoffmann

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  • Beiträge: 44
Re: Fertigarzneimittel in Rezepturen ?!
« Antwort #1 am: 02. Mai 2016, 20:53:21 »
Hallo,

meines Wissens geht das, so lange das FAM verschreibungspflichtig ist. Sonst würde ich einfach mal den Apotherverband anrufen. Die können bei sowas recht gut helfen.

Susanne

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  • Beiträge: 286
Re: Fertigarzneimittel in Rezepturen ?!
« Antwort #2 am: 08. Mai 2016, 23:21:43 »
Vielen Dank für Ihre Antwort !

Ich habe mit einer anderen KK telefoniert und nochmals
mit einer Kollegin der HKK. Die Herstellung und Bezahlung geht in Ordnung sofern ein Prüfzertifikat vorliegt und eine organolept. Prüfung bzw. der pH Wert überprüft wird. Also wie gehabt !
Da hat mich wohl die Dame der HKK fehlinformiert !

Liebe Grüße, Susanne